Redebeitrag der FWG zu TOP 7 Eckpunkte für den städtebaulichen Wettbewerb „Marktplatz der Zukunft“

Freie Wählergemeinschaft Bensheim

Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin, Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste,

der Magistrat soll von der STVV mit der Durchführung eines städtebaulichen Wettbewerbs beauftragt werden.

Die Planungsaufgabe besteht darin, für die Neugestaltung der Ostseite des Marktplatzes eine Lösung für die besondere städteräumliche Situation dieses Ortes zu erarbeiten.

Ziel der Neugestaltung ist eine von vielen Bürgerinnen und Bürgern gewünschte Belebung am Marktplatz.

Der Marktplatz soll wetterunabhängig, ganzjährig, zu jeder Tageszeit, an allen Wochentagen zu einem Anziehungspunkt und beliebten Aufenthaltsort werden.

Die Verwaltungsvorlage ist ausschließlich auf ein Ersatzgebäude für das abgerissene Haus am Markt ausgerichtet. Im Dialogprozess ist jedoch von vielen Bürgern eine Neugestaltung ohne Errichtung eines neuen Gebäudes favorisiert worden. Dies muss ebenfalls in den städtebaulichen Wettbewerb Eingang finden und berücksichtigt werden.

Daher beantragt die FWG, die Vorlage der Verwaltung um eine alternative Planung, die kein Gebäude oder nur eine Teilbebauung vorsieht, zu erweitern

Da der Marktplatz als Ganzes betrachtet werden muss, können die wesentlichen Eckpunkte aus dem Dialogprozess sowohl mit als auch ohne Gebäude erfüllt werden.

Zu der Vorlage der Verwaltung liegen drei weitere Änderungsanträge vor, auf die ich kurz eingehen will.

  1. Die GLB fordert einen ganz offenen Wettbewerb ohne Festlegung von Eckpunkten mit dem Hinweis, alle Ergebnisse aus dem Bürgerdialog sollten einbezogen werden. Dies erscheint uns zu pauschal und nicht praktikabel.
  2. Die BfB will mit ihrem Änderungsantrag auch ein zweigeschossiges Gebäude mit Einschränkung des „Schorschblickes“ zulassen. Fordert daher ebenfalls als „muss“ ein Gebäude.
  3. Der gemeinsame Änderungsantrag von CDU und BfB geht auch von einem Gebäude aus und fordert als „muss“ die Integration einer öffentlichen, barrierefreien Toilette.

Für Rollstuhlfahrer und gehbehinderte Menschen ist es jedoch in jedem Fall besser, wenn öffentliche, barrierefreie Toiletten auf der Ebene der Hauptstraße in Marktplatznähe platziert werden. Denn dann ist kein steiler Anstieg zu überwinden.

In der Abwägung der 4 vorliegenden Änderungsanträge entspricht der FWG-Änderungsantrag am ehesten den Ergebnissen des Dialogprozesses.

Daher bitte ich Sie, Kolleginnen und Kollegen, um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

R. Tiemann/ 13.02.2020