Im Jahre 1992 fanden sich politisch unabhängige Bensheimer Bürger zusammen, um in der Kommunalpolitik neue Akzente zu setzen. Sie wollten dem Bürger mehr Gehör verschaffen, wollten sich gegen selbstherrliche Entscheidungen nach Gutsherrenart wehren und die jahrelange Einparteienherrschaft in Bensheim beenden
So wurde die Freie Wähler Gemeinschaft (FWG) Bensheim gegründet, mit einer parteipolitisch ungebundenen, ausschließlich sachorientierten Politik zum Wohle der Stadt Bensheim, wie es in der Satzung steht.
Die FWG trat bei der Kommunalwahl im Frühjahr 1993 zum ersten Mal an und erreichte aus dem Stand heraus knapp 9 % der Stimmen. Der Fairness halber sei darauf verwiesen, dass der damalige Bauamtsskandal in Bensheim entsprechenden Rückenwind verschaffte.
Mit vier Mandaten waren dann die freien Wähler unter der Führung von Dr. Ernst-Heinrich Stahr und Dr. Wilfried Weber in der neuen Stadtverordnetenversammlung vertreten.
Von Beginn an haben sich die Freien Wähler für eine restriktive Ausgabenpolitik, für einen ausgeglichenen Haushalt und für einen Schuldenabbau eingesetzt. Das ist ein Thema, das der FWG auch heute noch am Herzen liegt und mit Blick auf Bensheim und auf die große Politik aktueller ist denn je. Zu leichtfertig werden Interessengruppen und Investoren mit Geschenken seitens der Stadt zu Lasten der Allgemeinheit bedient.
Mehr Zurückhaltung wünschten sich die Freien Wähler auch bei der Stadtentwicklung. Das bestehende Flair, die Natur und die Wohn- und Aufenthaltsqualität Bensheims müssten erhalten werden. Das schließe eine moderate Weiterentwicklung nicht aus. Neue Wohn- und Gewerbegebiete dürften aber nur dort entstehen, wo sie mit der Natur und dem Menschen in Einklang zu bringen seien. Grund und Boden in Bensheim seien nicht beliebig vermehrbar. Mit Weitblick und zurückhaltend sei damit umzugehen, auch wenn es manchem Investor nicht gefalle, heißt es bei der FWG.
Die Bürger müssten stärker bei Entscheidungen für unsere lebens- und liebenswerte Stadt eingebunden werden. Dies gelte beim Straßenbau, bei neuen Baugebieten, bei der Gestaltung der historischen Innenstadt und der Ortsteile und bei dem Erhalt der naturnahen Erholungsbereiche.