Sehr geehrte Frau Deppert, sehr geehrter Herr Heinz,
bitte nehmen Sie den nachfolgenden Änderungsantrag zum TOP „Haushalt 2020“ auf die Tagesordnung der HFA-Sitzung am 09.12. 2019 und auch auf die Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung am 19.12. 2019
Antrag der FWG
Die Stadtverordnetenversammlung möge die folgenden Änderungen zum Haushalt 2020 beschließen:
- Im Budget 2.35 „“Familie, Jugend, Senioren und Vereine wird für die Präventions- und Beratungstätigkeiten des Verein „Frauenhaus Bergstraße e.V.“ ein Betrag von 30.000 € eingeplant.
Diese Mittel sollen kostenneutral durch Kürzungen bei anderen Produkten und Projekten z.B. bei den investiven Ausgaben bereitgestellt werden (etwa durch Kürzungen um jeweils 10.000 € beim Projekt 5001553 „Innenstadtdialog 2030“ – 576.000 € an Stelle von 586.000€; beim Projekt 5001433 „Bau Sportplatz“ – 440.000€ an Stelle von 450.000€ ; beim Projekt 5001495 „Erschließung Neubaugebiet Fehlheim“ –881.000 € an Stelle von 891.000€). - Die vorgesehenen Ausgaben für die „Neugestaltung Beauner Platz“ (Projekt 5001527) von 450.000 €, die im direkten Zusammenhang mit dem Bauvorhaben „Bürgerhaus“ stehen, sind mit einem Sperrvermerk zu versehen.
Begründung
Zu 1.)
- Für die von häuslicher Gewalt betroffenen Frauen und Kindern auch aus Bensheim, die vom Verein „Frauenhaus Bergstraße e.V.“ Hilfe, Beratung und Unterstützung erhalten, reichen die vom Kreis zur Verfügung gestellten Mittel nicht aus. Der Verein ist daher insbesondere für die Präventions- und Beratungstätigkeit auf weitere Mittel angewiesen – zusätzlich zu den privaten Spenden und Beiträgen der Mitglieder.
- Nach Ansicht der FWG sollte sich die Stadt stärker engagieren und den Verein bei seiner gesellschaftlich wichtigen und weitgehend ehrenamtlich geleisteten Arbeit mit Haushaltsmitteln unterstützen.
- Der Beitrag der Stadt würde zu einer dringend notwendigen Verbesserung der Situation und der Chancen der betroffenen Frauen und Kinder beitragen.
- Die Finanzexperten der Verwaltung sind sicher in der Lage – sofern der politische Wille für die Unterstützung vorhanden ist – die erforderlichen Einsparungen in Bereichen zu empfehlen, die dadurch nur geringfügig beeinträchtigt werden.
Zu 2.)
- Aus Sicht der FWG macht es keinen Sinn, lange vor der Fertigstellung des Bürgerhauses den Beauner-Platz neu zu Daher sollten diese Mittel gesperrt und – wenn überhaupt – erst im Zuge der finalen Fertigstellung des Bürgerhauses freigegeben und verwendet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Rolf Tiemann
Stadtverordneter der FWG-Bensheim