Anfrage interkommunales Gewerbegebiet

Freie Wählergemeinschaft Bensheim

Bensheim, den 28.01. 2026 
Frau Stadtverordnetenvorsteherin 
Christine Deppert 
Rathaus der Stadt Bensheim 

Sehr geehrte Frau Deppert, bitte nehmen Sie die nachfolgende Anfrage bezüglich „Interkommunales Gewerbegebiet Bensheim-Lorsch“ – Vorlagennummer: 0484/25 – zur Beantwortung auf die Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung am 19.02. 2026. 

Vorbemerkungen zur Anfrage: 
Über die Verwaltungsvorlage „Interkommunales Gewerbegebiet Bensheim-Lorsch“ – Vorlagennummer: 0484/25 soll in der Februar-Sitzungsrunde im Ortsbeitrat West, im BUP-Ausschuss und final in der Stadtverordnetenversammlung beraten und entschieden werden. Die Planung sieht einen flächenmäßigen Gewerbezuwachs von ca. 21 Hektar vor.

Die zu treffende Entscheidung ist schwerwiegend und bezüglich des Klimaschutzes sehr bedenklich, denn im verbindlichen Regionalplan Südhessen von 2011 ist das jetzt für Gewerbeansiedlung vorgesehene Gebiet aus guten Gründen als Vorranggebiet für den Regionalen Grünzug, für Landwirtschaft, für den Grundwasserschutz und als Vorbehaltsgebiet mit besonderer Klimafunktion ausgewiesen und z.T. mit der Streuobstwiese bereits umgesetzt. Auch im Vorentwurf 2024 des Regionalplanes Südhessen – Bensheim ist das betreffende Gebiet sinnvollerweise weiterhin als Vorranggebiet für den Regionalen Grünzug ausgewiesen.

Die Umwandlung in ein Gewerbegebiet sollte daher nur unter der Voraussetzung, dass die absolute Notwendigkeit dafür nachgewiesen wird, ernstlich in Erwägung gezogen werden.

Dazu haben wir die folgende Fragen an den Magistrat:
1. Was sind die konkreten Erwartungen bezüglich der zusätzlich generierbaren Gewerbesteuer kurz und mittelfristig im Vergleich zu den Gewerbesteuereinahmen in den Gebieten Stubenwald 1 und 2 absolut und in € pro m2 Grundfläche und Jahr?
2. Wie hoch sind die zu erwartenden Kosten für die Planung und die Entwicklung des Gebietes sowie für die indirekten Infrastrukturmaßnahmen für Straßen, Schulen, Kindergärten etc.? Wer trägt diese Kosten?
3. Welches Gewerbe soll angesiedelt werden? Welche Gewerbe werden ausgeschlossen? Wie hoch ist der erwartete Anteil auf Grund des Wachstums bereits vorhandener Firmen?
4. Wie viele neue Arbeitsplätze sollen dort neu entstehen?
5. Wie hoch ist der erwartete, zusätzliche Bedarf an Wohnungen? Wie und von wem sollen sie wo geschaffen werden?
6. Welche zusätzlichen Verkehrsströme werden erwartet und über welche Straßen sollen diese geleitet werden? Ist eine weitere Zugangsstraße erforderlich?
7. Lt. Verwaltungsvereinbarung §2 Zusammenarbeit (4) besteht keine Verpflichtung zur Aufstellung eines Bebauungsplans, die Entscheidung obliegt den städtischen Gremien. Auch §3 Geltungsdauer und Kündigung (2) ist für eine Entscheidung zu intransparent. Wie werden diese Risiken finanziell und zeitlich zu bewertet?
8. Wo sollen / können Ausgleichsflächen ausgewiesen werden?
9. Wer sind die Eigentümer der in Frage kommenden Grundstücke?

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Rolf Tiemann
FWG-Fraktion