Anfrage: potentielle Mieterentschädigung der Cafe Extrablatt Immobilien GmbH

Freie Wählergemeinschaft Bensheim

Sehr geehrte Frau Deppert,

bitte nehmen Sie die nunmehr dritte Anfrage der FWG zum Thema „potentielle Mieterentschädigung der Cafe Extrablatt Immobilien GmbH für den Fall der Nichterfüllung des Vertrages bezüglich Ansiedlung am Markt durch die MEGB / die Stadt Bensheim“ zur Beantwortung auf die Tagesordnung der nächsten Stadtverordnetenversammlung am 02.07. 2020.


Vorbemerkungen zur Anfrage:

Die den Stadtverordneten zu den Anfragen FWG gegebenen Antworten der Verwaltung vom 23.01. 2020 und vom 24.04. 2020 sowie die Antwort vom 07.05. 2020 auf die Anfrage der GLB zu diesem Themenkomplex sind u.E. allesamt unzureichend und unvollständig. Unserer Ansicht nach besteht ein Anspruch auf die Nennung konkreter Zahlen und deren Berechnung, wie sie bereits durchgeführt wurde und Stadtverwaltung, mindestens aber der MEGB auch vorliegt. Sollte diese Berechnung der Stadtverwaltung noch nicht bekannt sein, ist sie bei der MEGB anzufordern.
Die FWG hat sich daher entschlossen juristischen Beistand einzuholen und die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Lankau und Partner beauftragt, im Namen der FWG den Magistrat anzuschreiben und die bisher verweigerte, konkrete Auskunft über zwei Fragen einzufordern. Die Beantwortung der Fragen soll in der kommenden Stadtverordnetenversammlung am 02.07.2020 stattfinden.


Diese Fragen an den Magistrat sind:

„In welcher Höhe muss im schlimmsten Fall Schadensersatz an die Café Extrablatt Immobilien GmbH gezahlt werden?“


„Wie setzt sich die mögliche Schadenersatzforderung zusammen?“


Begründung:

Siehe beigefügtes Schreiben der Kanzlei Dr. Lankau & Partner vom 17.06. 2020 an den Magistrat.


Mit freundlichen Grüßen


Dr. Rolf Tiemann
Stadtverordneter der FWG-Bensheim