Anfrage: potentielle Mieterentschädigung der Cafe Extrablatt Immobilien GmbH

Freie Wählergemeinschaft Bensheim

Sehr geehrte Frau Deppert,

bitte nehmen Sie die nachfolgende Anfrage zum Thema „potentielle Mieterentschädigung der Cafe Extrablatt Immobilien GmbH für den Fall der Nichterfüllung des Vertrages bezüglich Ansiedlung am Markt durch die MEGB / die Stadt Bensheim“ auf die Tagesordnung der nächsten Stadtverordnetenversammlung am 13.02. 2020.

Vorbemerkungen zur Anfrage:

In der Anlage 5 der Verwaltungsvorlage „Eckpunkte für städtebaulichen Wettbewerb Marktplatz der Zukunft“ werden keine konkreten Angaben zu der möglichen Höhe einer Entschädigung gemacht.

Für eine fundierte und sachgerechte Entscheidung der Stadtverordneten über die Verwaltungsvorlage ist die Kenntnis über die Höhe möglicher Entschädigungszahlungen eine wichtige Voraussetzung.

Hierzu haben wir folgende Fragen an den Magistrat:

  1. Welche Regelungen sind im Vertrag zwischen der MEGB und der CE Immobilien GmbH bezüglich Vertragsstrafen / Entschädigungszahlungen vereinbart?
  2. In welcher Höhe können Entschädigungszahlungen in den folgenden Fällen anfallen:
    1. Von Seiten der MEGB / der Stadt Bensheim werden die Vertragsvereinbarungen nicht erfüllt (kein adäquater Neubau HaM und kein akzeptabler alternativer Standort ist vorhanden; Worst-Case Szenario).
    2. Der CE Immobilien GmbH wird ein anderer, geeigneter Standort in der Stadt angeboten.
    3. Welche Vertragstrafen hat die CE Immobilien GmbH in welcher Höhe zu zahlen falls die CE Immobilien GmbH die Vertragsvereinbarungen nicht erfüllt?

Die Kosten für die Fälle a. – c. sind nach Art und Höhe zu spezifizieren (gemäß Anlage 5 entgangener Gewinn, Kosten einer Neuanmietung; Kostendifferenz bei ggf. höherer Miete bei Neuanmietung; standortspezifische Planungskosten etc.)

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Rolf Tiemann

Stadtverordneter der FWG-Bensheim