Anfrage: Status Ideenwettbewerb Marktplatz

Freie Wählergemeinschaft Bensheim

Sehr geehrte Frau Deppert,

bitte nehmen Sie die nachfolgende Anfrage zum Thema „Status der Umsetzung des Beschlusses der STVV vom 01.12.2020 bezüglich des städtebaulichen Ideenwettbewerbs für den Marktplatz“ zur Beantwortung auf die Tagesordnung der nächsten Stadtverordnetenversammlung im November 21.

Vorbemerkungen zur Anfrage:

Mit der Entscheidung der STVV vom 01.12. 2020 für die Durchführung eines städtebaulichen Ideenwettbewerbs ist implizit ein Auftrag an den Magistrat und die Verwaltung verbunden, die erforderlichen Unterlagen erstellen zu lassen und den Wettbewerb auszuloben. Bis jetzt, fast 11 Monate nach dem Beschluss, liegt dazu inhaltlich noch nichts vor.

Stattdessen wird jetzt eine Verfahrensänderung vorgeschlagen – an Stelle eines Ideenwettbewerbs soll ein Werkstattverfahren erfolgen.

Hierzu müsste allerdings der Beschluss der STVV vom 01.12. 20 mit dem Wortlaut

Die Umsetzung des begehrten städtebaulichen Ideen-Wettbewerbs soll für die Ostseite des Marktplatzes unter Einbeziehung des gesamten Marktplatzareals erfolgen.

Über den Verfahrensfortgang und das Ergebnis ist der Stadtverordnetenversammlung zu berichten.

Das Ergebnis ist im Rahmen einer Bürgerinformationsveranstaltung vorzustellen.

Der gefasste Beschluss zur Durchführung eines Bürgerentscheides am 17. Januar 2021 wird aufgehoben.“

aufgehoben werden, was gemäß HGO §8b frühestens ab dem 01.12. 23 möglich wäre.

Wir haben folgende Fragen an den Magistrat:

  1. Wie ist der weitere zeitliche Ablauf für die Umgestaltung des Marktplatzes auf Basis der Vorschläge des Ideenwettbewerbes und der Bewertung durch das Preisgericht (Terminablaufplan)?
  2. Bis wann sind die erforderlichen Ausschreibungsunterlagen für einen städtebaulichen Ideenwettbewerb erstellt sein? Wann werden diese Unterlagen der STVV vorgelegt werden?
  3. Ab wann und wie lange soll der Wettbewerb ausgeschrieben werden?
  4. Bis wann ist nach dem Eingang von Vorschlägen dann mit der Bewertung durch das Preisgericht zu rechnen?

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Rolf Tiemann