Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin Deppert,
bitte nehmen Sie den nachfolgenden Antrag zum Thema
„Zufahrtsbeschränkungen für Lastkraftwagen im Bereich des Gewerbegebietes An der Riedwiese“
auf die Tagesordnung der nächsten Stadtverordnetenversammlung am 18. Februar 2021.
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Bürgermeisterin wird in ihrer Funktion als Ortspolizeibehörde gebeten und aufgefordert, die notwendigen Schritte und Maßnahmen für die Einführung der folgenden Zufahrtsbeschränkungen für Lastkraftwagen im Bereich des Gewerbegebietes „An
der Riedwiese“ zu veranlassen.
- Die Zufahrt für LKWs und Transportern erfolgt ausschließlich von der Wormser Straße in die Straße „An der Riedwiese“.
- Die Ausfahrt von den Gewerbeflächen erfolgt ausschließlich durch Linksabbiegen in die Straße „An der Riedwiese“ in Richtung Wormser Straße.
- Ein Zu- bzw. Abfahrt über den Berliner Ring ist verboten
- Die Einhaltung dieser Regelungen sind durch entsprechende Beschilderung zu gewährleisten.
Dies bedeutet:
1. Durchfahrverbot für LKWs und Transporter vom Berliner Ring aus in die Straße „An der Riedwiese“ und Durchfahrverbot für LKWs und Transporter von der Straße „An der Riedwiese“ in Höhe der privaten Zufahrt zum Gelände der Firma Reckeweg“ in Richtung „Berliner Ring“
2. Bei der Ausfahrt von den beiden Gewerbegebieten darf nur nach links auf die Straße „An der Riedwiese“ abgebogen werden in Richtung Wormser Straße.
Begründung:
Mit der Festlegung wird sichergestellt, dass der Berliner Ring und die anliegenden Wohngebiete nicht zusätzlich mit LKW-Verkehr belastet wird – wie der BI Riedwiese zugesagt worden ist.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Rolf Tiemann
Stadtverordneter der FWG-Bensheim