Die Zukunft des Bensheimer Marktplatzes – Anmerkungen der FWG zur Pressemitteilung der Stadt Bensheim

Freie Wählergemeinschaft Bensheim

Die FWG hat die am 03. Februar 2022 auf der Internetseite der Stadt und im BA vom 08. Februar veröffentlichte Pressemitteilung mit dem Titel „Die Zukunft des Bensheimer Marktplatzes“ mit einiger Verwunderung zur Kenntnis genommen, bemerkt Brigitte Hamer – Mitglied im OB Mitte und für die FWG Mitglied im Reflexionsteam, dem Vertreter aller Fraktionen der STVV angehören.

Aus Sicht der FWG ist das Fazit des Treffens mit Fachpersonen der Architektenkammer Hessen und des Büros „UmbauStadt“ vom 26.Januar 2022 „weichgespült“ und beschönigend wiedergegeben worden.

Die FWG vermutet dahinter die Absicht, die versuchte Unterminierung des Beschlusses der STVV vom 01. Dez. 2020 weiterhin zu rechtfertigen.

Zur Erinnerung: Die STVV hatte dem Bürgerbegehren entsprochen und mit überdeutlicher Mehrheit die Durchführung eines Ideenwettbewerbs beschlossen. Seit mehr als einem Jahr ist von den Verantwortlichen der Stadt mithilfe des Empfehlungsteams die Ausführung des Beschlusses verschleppt und lediglich eine ungeeignete Verfahrensänderung namens „Werkstattverfahren“ vorgeschlagen worden.

Die Kernaussagen des Treffens sind gemäß der Gesprächsaufzeichnungen:

  • Ein Ideenwettbewerb ist – entgegen der von der Verwaltungsspitze bisher vertretenen Meinung – kein geschlossenes Verfahren, das Bürgerbeteiligung ausschließt, ganz im Gegenteil.
  • Ein Ideenwettbewerb ist für die Situation Marktplatz genau das richtige Verfahren. Voraussetzung für den Erfolg sind: Breite Ausschreibung, richtiges Teilnehmerfeld e.g. junge Büros, Büros mit überregionaler Erfahrung, richtige Wahl der Jury. Die Aufgabenstellung / die Ausschreibung muss qualifizierte Büros motivieren, sich zu beteiligen.
  • Demgegenüber ist ein „Werkstattverfahren“ für das Projekt Marktplatzgestaltung ungeeignet.

Soweit, so klar!

In einem letzten, verzweifelten Versuch, eine mögliche Nullbebauung zu verhindern, ruft nun die Stadtbaurätin erneut die Denkmalschutzbehörde auf den Plan, mit der Absicht, unter dem schwammigen Begriff „Ensembleschutz“, eine „Null-Bebauung“ als Option für den Ideenwettbewerb auszuschließen.

Um hier eine objektive Klärung zu erreichen, ist es zwingend erforderlich, einen unvoreingenommenen, neutralen Vertreter des Denkmalschutzes einzuladen, da sich die untere Denkmalschutzbehörde in ihren früheren Aussagen mehrfach widersprochen hat.

Die folgende Aussage der Stadtbaurätin zu dem weiteren Verfahren Zitat: „Wir lassen uns auf alles ein, was die Stadtverordneten beschließen. Es liegt an der Stadtverordnetenversammlung, uns zu sagen, ob das der richtige Weg ist. Dann beschreiten wir ihn gerne. Die Entscheidung liegt bei ihnen.“ irritiert sehr, denn die Stadtverordneten haben im Dezember 2020 entschieden, was zu tun ist. Da sind keine Rückdelegation und keine neue Entscheidung erforderlich. Sondern beherztes Handeln ist gefragt.

Die FWG – so Fraktionsvorsitzender Rolf Tiemann – ist allerdings sehr erstaunt und verwundert darüber, dass bei dem Treffen, 14 Monate nach dem Beschluss der STVV für einen Ideenwettbewerb, die Baustadträtin und die Projektleitung offenbarten, dass sie offensichtlich immer noch nicht wissen, wie ein Ideenwettbewerb funktioniert und durchzuführen ist und jetzt Hilfe suchen.

Zu hoffen und zu fordern ist, dass sowohl die Vorbereitungen als auch die Durchführung des Ideenwettbewerbs nun zügig erfolgen.