Ist der Bau und Betrieb von Windkraftanlagen in der Gemarkung Bensheim technisch und wirtschaftlich sinnvoll? Fachlicher Austausch mit der GGEW.

Freie Wählergemeinschaft Bensheim

Die FWG hat sich auf Grund der aktuellen Gesetzgebung gefragt, wie und unter welchen Voraussetzungen Bensheim den erforderlichen Beitrag zur Klimaneutralität leisten könnte.

In diesem Erneuerbare-Energien-Gesetz – EEG 2023 wird verlangt, dass der benötigte Strom bis zum Jahr 2030 mindestens zu 80 % aus erneuerbaren Energien erzeugt wird.

Dies erfordert einen viel schnelleren Ausbau als bisher sowohl von Solar- und Windkraftanlagen.

In der FWG bestehen kontroverse Meinungen darüber, ob Windkraft eine technisch und wirtschaftlich sinnvolle Option für die Gemarkung Bensheim sein könnte.

Daher haben wir an Hand unserer Fragen fachlichen Rat bei der GGEW im Gespräch mit Carsten Hoffmann (Vorstandsvorsitzender) und Benedikt Ramisch (Projektleiter PV und Wind) gesucht.

Nach einem einen kurzen Überblick von Carsten Hoffmann über die aktuellen Aktivitäten der 1886 gegründeten, zu 100% im kommunalen Besitz befindlichen GGEW, erläuterte Benedikt Ramisch die klimatischen Voraussetzungen für die Erzeugung von Solar- und Windstrom in Deutschland und speziell im Kreis Bergstraße.

Der Kreis Bergstraße und damit die Gemarkung Bensheim sind ideal geeignet für die Erzeugung von Solarstrom.

Windstrom lässt sich dort ebenfalls technisch und wirtschaftlich sinnvoll erzeugen, sofern die Windräder dem neuesten technischen Stand entsprechen und ausreichend hoch installiert werden.

Viele der oft geäußerten Bedenken – Windkraftanlagen zerstören die Landschaft, sind gefährlich für Vögel, erzeugen zu viel Lärm – treffen nicht oder nur sehr bedingt zu. Ein entscheidender Vorteil von Windkraftanlagen gegenüber PV-Anlagen ist der deutlich geringere Flächenverbrauch. So ist z.B. für eine Leistung von 4 MW Windenergie eine Fläche von ca. 0,25 ha erforderlich während für die gleiche Leistung PV-Energie 4 ha erforderlich sind.

Eindeutig ist, dass ohne Windkraft die Energiewende nicht zu schaffen ist.

Daher hat der Gesetzgeber im Gesetz zur Festlegung von Flächenbedarfen für Windenergieanlagen an Land (WindBG) vom 1.2.2023 festgelegt, dass zum Beispiel Hessen 1,8 % seiner Landesfläche bis zum 31.12. 2027 hierfür ausweisen muss. Bis zum 31.12. 2023 erhöht sich der Wert auf 2,2% der Landesfläche.

Diese Flächenausweisungen müssen vorher ernsthaft auf Effizienz der geplanten Windräder und auch auf Kollateralschäden hin geprüft werden, z.B. wieviel Wald muss für Zuleitungen und Zuwegungen unter Berücksichtigung von Bau und Transport bei Errichtung von Windkraftanlagen geopfert werden.
Ebenso ist es aus FWG-Sicht unabdingbar, den Stromverbrauch in Summe durch geeignete Maßnahmen, u.a. auch kommunale Wärmeplanung, nicht weiter ansteigen zu lassen. Eine Umstellung auf erneuerbare Energien ohne Fokussierung auf Energieeinsparung konterkariert jegliche Anstrengungen zum Klimaschutz.

Der Kreis Bergstraße wird hierzu seinen Beitrag leisten müssen und auch die Stadt Bensheim sollte sich darauf einstellen und Flächen ermitteln, die hierfür zur Verfügung gestellt werden können.

Die FWG-Teilnehmer haben in dem Gespräch mit der GGEW wichtige neue Informationen für die weitere politische Arbeit zum Thema erneuerbaren Energien erhalten und werden diese in Ihrem Abstimmungsverhalten bewerten und berücksichtigen.