Ortstermin an dem an der Lauter angrenzenden Spielplatz Wambolter Hof

Freie Wählergemeinschaft Bensheim

Für die im November 2020 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossene Neugestaltung des Spielplatzes am Wambolter Hof und der Uferbereiche der Lauter ist die Ausführungsplanung nun fertiggestellt (Bericht im BA am 14.01.2022).
Die Freie Wählergemeinschaft Bensheim (FWG), die das Projekt sehr kritisch betrachtet, hat dies erneut zum Anlass genommen, sich vor Ort gemeinsam mit Bürgerinnen und Bürgern die derzeitige Situation und die Konsequenzen einer Umgestaltung vor Augen zu führen.

FWG Teilnehmer des Ortstermines (von links nach rechts):

Dr. Udo Bergmann (2. v.l.), Ortsbeirätin im OB Mitte Brigitte Hamer (5. v.l.), Günter Müller-Falcke (6.v.l.), 2. Vorsitzender Jürgen Beck (7.v.l.), die Stadtverordneten Alois Hillenbrand (9.v.l.) und Dr. Rolf Tiemann (10.v.l.)

Der Spielplatz wird in seiner jetzigen Form rege besucht und die meist kleineren Kinder nutzen die vorhandenen, völlig intakten Spielgeräte gern und sind damit zufrieden, wie zu beobachten ist und uns viele Eltern bestätigten. In der geplanten Umgestaltung wird – abgesehen von einer anderen Optik – kein Vorteil und vor allem keine Notwendigkeit gesehen.
Ein Zugang an die Lauter von der Spielplatzseite her stellt nach Ansicht der FWG und vieler der befragten Eltern ein nicht zu akzeptierendes Unfallrisiko insbesondere bei hohen Wasserständen der Lauter dar und sollte tunlichst nicht geschaffen werden. In diesem Sinne haben sich bereits viele Bürger und Bürgerinnen in Leserbriefen geäußert. Wie schnell Hochwasser entstehen kann und wie gefährlich dies ist, haben wir bei dem Hochwasser an der Ahr leider erfahren müssen.
Mit einem Hinweis auf die Aufsichtspflicht der Eltern wie in der Stellungnahme des hierzu befragten TÜV Süd, kann sich die Stadt nicht aus der Verantwortung stehlen. Die Verkehrssicherungspflicht* für dieses unnötigerweise geschaffene Risiko liegt in letzter Konsequenz bei der Bürgermeisterin, mit der sich für sie daraus ergebenen persönlichen Haftung bei Unfällen.
Die normgerechte Planung eines am Wasser gelegenen Spielplatzes umfasst gemäß DIN 18034 u.a. den Schutz vor Ertrinken. Dieser Schutz ist derzeit durch Absperrgitter und Mauern längs der Lauter gegeben. Durch die Öffnung der Gitter wird dieser Schutz aufgehoben.
Die Idee, durch hohe Natursteinblöcke den bewusst geplanten Zugang zur Lauter erschweren zu wollen, um Gefahren für kleinere Kinder zu verringern, kann man nur als aberwitzig bezeichnen, so Stadtverordneter Alois Hillenbrand, dem in seiner Kindheit wie all seinen Spielkameraden der Zugang zur Lauter von den Eltern strikt verboten wurde.
Das Gleiche gilt für einen Zugang an die Lauter von der gegenüberliegenden Seite. Auch hier besteht ebenfalls kein wirklicher Bedarf. Der Bereich der derzeitigen Parkplätze lässt sich auch ohne Öffnung zur Lauter zu einem schönen Aufenthaltsort gestalten.
Allein aus finanziellen Gründen – wir sprechen mit dem Beleuchtungskonzept für Mittelbrücke und Rinnentor über Ausgaben von mehr als 500 T€ – sollte bei der jetzigen prekären Haushaltslage der Stadt von dem Projekt Abstand genommen werden. In den Feststellungen der Genehmigung des Haushaltes 2022 weist die Kreisaufsicht auf die kritische Pro-Kopf Verschuldung der Stadt hin und mahnt eine Priorisierung der Investitionen an, um eine steigende Nettoneuverschuldung zu vermeiden. Unter diesem Gesichtspunkt gibt es sicher wichtigere und notwendigere Investitionsprojekte als die Öffnung der Lauter betont Ortsbeirätin Brigitte Hamer.
Die Stadtverordneten haben es noch in der Hand, diese Projekte zu streichen oder wenigstens auf Eis zu legen. Die FWG – so Fraktionsvorsitzender Rolf Tiemann – wird darauf drängen.
*Definition Verkehrssicherungspflicht: Derjenige, der eine Gefahrenquelle schafft oder unterhält, hat die Pflicht, die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen (Sicherungsmaßnahmen) zu treffen, um Schäden anderer zu verhindern. Die Unterlassung kann zu Schadensersatzansprüchen nach §§ 823 BGB führen