Ortstermin interkommunales Gewerbegebiet

Freie Wählergemeinschaft Bensheim

Interkommunales Gewerbegebiet
Renaturierung der Weschnitz im Bereich der Wattenheimer Brücke

Ortstermin der Freien Wählergemeinschaft Bensheim am 03.03. 2026

In Ergänzung zu der vom BUND und NABU sehr erfolgreich organisierten und gut besuchtem Besichtigung des geplanten Interkommunales Gewerbegebietes (siehe BA vom 25.02.2026 Seite 9) hatte die FWG zu einem Ortstermin an der renaturierten Weschnitz im Bereich der Wattenheimer Brücke eingeladen.

Der BUND Vorsitzende Volker Massoth informierte die Teilnehmer über die geologischen Hintergründe der Landschaft sowie über die menschengemachten Wasserbauten und Entwässerungsgräben der jüngeren Vergangenheit.

Die vom Gewässerverband westlich der Wattenheimer Brücke vorbildlich renaturierten Flächen lassen erkennen, wie ein wiederhergestelltes Landschaftsbild im Ried auch auf längerer Strecke an der Weschnitz aussehen könnte.

Voraussetzung dafür ist, dass die jetzt durch Deiche geschützten Flächen, unbebaut – als Acker oder renaturiert – bei Hochwasser als Überflutungsgebiete zur Verfügung stehen.

Die Weschnitz – so Volker Massoth – übernimmt dabei die für die Biotopvernetzung wichtige Brückenfunktion zwischen den Schutzgebieten der Altneckarschlingen dem Erlachbogen und den Tongruben. 

Die Umwandlung der jetzigen Ackerflächen in zusätzliche – derzeit nicht im Entwurf des Regionalplan enthaltene – Gewerbegebiete wurde in der Verwaltungsvorlage als notwendig und unverzichtbar für die Zukunft Bensheims und auch zum Wohle von Lorsch dargestellt.

Die Bensheimer Stadtverordneten stimmten nach hitziger Debatte mit 23 Ja-Stimmen bei 14 Nein-Stimmen – u.a. denen der FWG – und zwei Enthaltungen der Vorlage mehrheitlich zu.

Diese mehrheitliche Zustimmung erfolgte, obwohl im Entwurf des Regionalplanes Südhessen von 2025 diese 14,4 ha große Fläche als

  • Vorranggebiet für die Landwirtschaft

  • Vorranggebiet Regionaler Grünzug

  • Vorranggebiet für den Grundwasserschutz

  • Vorranggebiet für vorbeugenden Hochwasserschutz

ausgewiesen wird.

Aus Sicht der FWG, ist es unverantwortlich gegenüber den jetzigen und zukünftigen Bürgerinnen und Bürger dieses ökologisch bedeutsame und topografisch für Bebauung wenig geeignete Areal für Gewerbeansiedlungen zu missbrauchen.

Zumal dazu auch keine Notwendigkeit besteht. Denn Bensheim hat an anderen, unkritischen Stellen noch ein Gewerbeflächenpotential von 44,4 ha zur Verfügung.

(Erläuterung: lt. S. 33 der im Auftrag der Stadt erstellten Analyse der Ingenieurpartnerschaft Schweiger und Scholz vom August 2025 beträgt das gesamte Gewerbeflächenpotential von Bensheim 76,4 ha. Zieht man davon die o.g. Fläche von 14,4 ha sowie die weiteren Flächen, die als ungeeignet und ökologisch nicht vertretbar angesehen werden ab, so verbleiben für Neuansiedlungen die genannten 44,4 ha).

Dieses Potential sollte zunächst zur gezielten Auswahl von Gewerben mit hoher Wertschöpfung bei möglichst geringem Flächenbedarf genutzt werden.

Zu hoffen ist, dass das Regierungspräsidium Darmstadt die Umwandlung in ein Gewerbegebiet verhindert, indem es den erforderlichen Antrag der Stadt für die Zielabweichung gemäß § 6 Raumordnungsgesetz ablehnt.