Persönliche Erklärung zur STVV am 23.05.2019

Freie Wählergemeinschaft Bensheim

Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin, sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte uns alle an drei geschichtliche Ereignisse erinnern, die in diesem Jahr Jubiläum haben.

  1. Vor 100 Jahren erhielten die Frauen in Deutschland mit der Wahl zur verfassungsgebenden Nationalversammlung am 19.Januar 1919 und dem Inkrafttreten der Weimarer Verfassung am 14. August 1919 endlich das lang erkämpfte Wahlrecht.
  2. Genau heute vor 70 Jahren wurde das Grundgesetz verkündet und trat am nächsten Tag in Kraft.
  3. Vor 25 Jahren wurde nach der Wiedervereinigung der Artikel 3 des Grundgesetzes „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich“ um den 2. Satz im 2. Absatz ergänzt. Dieser lautet: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“

Diese Jubiläen sind – so denke ich – auch für uns Stadtverordnete Anlass zur Freude, aber keine Gründe sich zufrieden zurückzulehnen. Denn die Grundrechte sind nicht selbstverständlich, sind immer bedroht und müssen immer wieder verteidigt und eingefordert werden.

Wir in der Stadtverordnetenversammlung sind als Vertreterinnen und Vertreter der Bürger besonders aufgefordert, für die Grundrechte einzutreten und in der politischen Auseinandersetzung keinen Zweifel daran aufkommen zu lassen.

Insbesondere im Bereich der Gleichberechtigung von Frauen und Männern besteht in unserer Gesellschaft noch erheblicher Durchsetzungs- und Nachholbedarf, was wir auch an unserem Gremium sehen, in dem Frauen mit einem Anteil von nur, aber immerhin schon 14 von 44 = 32% vertreten sind.

Besonders bedroht – auch bei uns und in anderen Ländern der EU- ist die Pressefreiheit und das Recht auf freie Meinungsäußerung (Artikel 5 GG).

 

In der heftigen Diskussion um Integration und Migration ist der Absatz 3 von Artikel 3 des GG Leitlinie. Er lautet:

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Sich für die Einhaltung und Durchsetzung der Grundrechte einzusetzen, lohnt sich und ist unverzichtbar zum Erhalt unserer Grundordnung. Dazu fordere ich Sie alle auf.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit