Reaktionen auf den offenen Brief der FWG an den Geschäftsführer der MEGB zu Schadenersatzforderungen von Cafe Extrablatt

Freie Wählergemeinschaft Bensheim

Die Corona Pandemie dominiert derzeit das öffentliche Leben und die täglichen Berichte in den Medien.
Andere wichtige Themen werden davon überdeckt und treten möglicherweise in den Hintergrund oder verschwinden ganz aus dem Fokus.
Gerade deshalb müssen weiterhin auch die neuesten Entwicklungen bezüglich der Marktplatzgestaltung kritisch verfolgt werden.

Die Freie Wählergemeinschaft Bensheim (FWG) schrieb am 20.02.2020 mit einem offenen Brief den Geschäftsführer der MEGB, Herrn Helmut Richter an. Richter sollte darlegen, welche konkreten und detaillierten Entschädigungsforderungen Cafe Extrablatt Immobilien GmbH für den Fall der Nichterfüllung des Vertrages bezüglich Ansiedlung am Markt haben könnte (siehe BA S. 11 vom 25.02.2020). Die zuvor vom Magistrat gegebenen Antworten auf die entsprechende Anfrage waren aus Sicht der FWG ausweichend und für eine sachgerechte Beurteilung der Situation absolut unzureichend.

Da über drei Wochen seitens der MEGB keinerlei Reaktion erfolgte, fragte die FWG nach und wurde an den Vorsitzenden des Aufsichtsrates der MEGB und Finanzdezernenten der Stadt Bensheim, Herrn Stadtrat Adil Oyan, verwiesen.

Herr Oyan erklärte, Geschäftsführer Helmut Richter werde die von der FWG an ihn und die Aufsichtsgremien der MEGB gerichteten Fragen nicht beantworten.
Die maximale Schadenshöhe bei Nichterfüllung des mit Café Extrablatt abgeschlossenen Mietvertrages sei der MEGB bekannt und verkraftbar, werde jedoch nicht genannt.

Die Verweigerung, konkrete Aussagen zu machen, lässt nichts Gutes ahnen. Die Höhe möglicher Vertragsstrafen bleibt geheimnisumwittert und nebelhaft. Dies öffnet Tür und Tor für wilde Spekulationen und schürt den Verdacht, dass unangenehme Tatsachen verschleiert werden sollen, zumal seitens des Magistrates keine Scheu bestand, sowohl die erhöhten Plankosten von 6,8 Mio € als auch die bisher verausgabten 1,2 Mio € und die 490 T€ „verlorene Kosten“ für den nicht mehr zur Diskussion stehenden Hochbau öffentlich bekannt zu geben. Die FWG fragt sich daher, warum die Höhe einer möglichen Vertragsstrafe schamhaft verschwiegen wird? Ist sie derart hoch, dass man sie nicht nennen will? Oder welches andere Kalkül steckt dahinter?

Um diese Spekulationen zu beenden, hat die FWG erneut nachgefragt und den Magistrat um umfassende und konkrete Auskunft gebeten. Denn die Verpflichtung zur Auskunft besteht sowohl gemäß der hessischen Gemeindeordnung (HGO §50 Abs. 2) als auch laut des Gesellschaftsvertrages der MEGB (§6 Abschnitt 9). Dies wurde der FWG von juristischer Seite bestätigt.

Die CDU bezeichnet die Nachfrage der FWG als „politisch motiviertes Manöver… das offenbar eher öffentliche Aufmerksamkeit …. als Aufklärung in der Sache …bewirken solle.“ (BA vom 03.03. 2020).

Die FWG -so Stadtverordneter Rolf Tiemann – hält generell nichts von „politisch motivierten Manövern“ wie sie oft von Seiten der CDU praktiziert werden. So auch hier.
Mit dem Etikett „politisch motiviertes Manöver“ beabsichtigt die CDU wohl, die Anfrage in durchschaubarer Weise zu diskreditieren und „Aufklärung in der Sache“ zu vermeiden.

In einer GmbH gehört es zu den selbstverständlichen Pflichten und Aufgaben des Geschäftsführers, die Gesellschaft nach außen zu vertreten. Es verwundert daher, dass die MEGB GmbH in der Öffentlichkeit vor allem vom Bürgermeister vertreten wird, wie z.B. bei der Bekanntgabe der Mieter für ein neues Haus am Markt (BA vom 01.02. 2019) und im jetzigen Fall durch den Vorsitzenden des Aufsichtsrates.

Es entsteht der Eindruck, die MEGB ist eine Unterabteilung der Stadtverwaltung und ein Vehikel,
um an der Stadtverordnetenversammlung vorbei, Ziele der Verwaltung durchzusetzen.