Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin Deppert, Kolleginnen und Kollegen, verehrte Gäste,
es kommt zum Glück selten vor, dass in der STVV ein Antrag zur Aufhebung früherer Beschlüsse der Stadtverordneten gestellt wird.
Heute ist ein solch seltener Fall.
Nach reiflichen Überlegungen, intensiven Diskussionen, Vor-Ort -Besichtigungen, vielen Gesprächen mit Bürgerinnen und Bürgern und der Analyse zahlreicher Leserbriefe hat die FWG den anderen Fraktionen einen gemeinsamen Antrag zur Aufhebung der Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung vom 05.11.2020 bezüglich der Umgestaltung des Spielbereiches am Wambolter Hof und der Uferbereiche der Lauter vorgeschlagen
(Vorlagennummer: 0545/20 vom 30.09.2020)
Ergeben hat sich daraus der gemeinsame Antrag der Fraktionen von BfB und FWG, der Ihnen zur Abstimmung vorliegt.
Bedauerlich und ärgerlich ist sicherlich, dass dieser Antrag zu einem so späten Zeitpunkt, kurz vor der Umsetzung der Maßnahme gestellt wird. Denn viele, mit Kosten verbundene Planungsarbeiten sind erfolgt und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung haben bereits viel Zeit und Engagement in das Projekt investiert.
Die BfB und die FWG ist sich dessen bewusst.
Aus den folgenden drei Gründen haben wir uns dennoch entschieden, den Aufhebungsantrag zu stellen:
- Umgestaltung des Spielbereich am Wambolter Hof.
Der Spielplatz wird in seiner jetzigen Form rege besucht und die meist kleineren Kinder nutzen die vorhandenen, völlig intakten Spielgeräte gern und sind damit zufrieden.
Dies ist täglich zu beobachten und bestätigen viele Eltern.
In der geplanten Umgestaltung wird – abgesehen von einer anderen Optik – kein Vorteil und vor allem keine Notwendigkeit gesehen.
Bei entsprechender Pflege und Wartung kann der Spielplatz noch viele Jahre genutzt werden.
Der Spielplatz ist im Übrigen in einem Zustand wie viele andere der vom KMB in Schuss gehaltenen Spielplätze der Stadt. Dort sehen wir auch nicht die Notwendigkeit der totalen Erneuerung.
2. Umgestaltung der Uferbereiche der Lauter mit Schaffung eines Zuganges zur Lauter.
Dies ist ein absolut kritisches Vorhaben.
Ein Zugang an die Lauter von der Spielplatzseite her stellt – nach Ansicht der FWG und BfB und vieler der befragten Eltern – vor allem für Kinder ein nicht zu akzeptierendes Unfallrisiko dar.
Dies gilt insbesondere bei hohen Wasserständen der Lauter.
Wie schnell Hochwasser entstehen kann und wie gefährlich dies ist, haben wir bei dem Hochwasser an der Ahr leider erfahren müssen.
Grundsätzlich ist folgendes festzuhalten:
Der TÜV Süd bestätigt, dass mit der Schaffung eines Zuganges zur Lauter Risiken geschaffen werden, die zuvor nicht bestanden.
Im schlimmsten Fall, dem Risiko des Todes von Kindern durch Ertrinken. Führen Sie sich die lokalen Gegebenheiten vor Augen: Das Bachbett ist dort recht schmal. Mit steigendem Wasserstand wird der Bach immer reißender. Fällt insbesondere ein kleines Kind dort in Wasser und wird mitgerissen, so verschwindet es nach einer Strecke von etwa 100m vom geplanten Zugang in dem dann über eine lange Strecke unterirdisch weitergeführten Bach.
Um diese Gefährdungen, die bisher nicht bestehen, zu reduzieren, wird zum einen auf die Aufsichtspflicht der Eltern verwiesen. Zum anderen soll der Zugang mit Hilfe von Steinblöcken erschwert werden – was erneute Risiken schafft.
Diese Logik verstehe wer will, wir jedenfalls nicht und wir können ihr auch nicht folgen.
Das Vorhaben der Lauter-Öffnung ist nach unserer Auffassung nicht vertretbar und ein unverantwortlicher, sträflicher Leichtsinn.
- Finanzielle Aspekte:
Allein aus finanziellen Gründen sollte das Projekt bei der jetzigen, prekären Haushaltslage der Stadt nicht umgesetzt werden. Denn wir sprechen mit dem Beleuchtungskonzept für Mittelbrücke und Rinnentor über Ausgaben von mehr als 500 T€.
Zumal die Kreisaufsicht in den Feststellungen zur Genehmigung des Haushaltes 2022 die auf die kritische Pro-Kopf Verschuldung der Stadt hinweist und eine Priorisierung der Investitionen anmahnt, um eine steigende Nettoneuverschuldung zu vermeiden.
Auch unter diesem Gesichtspunkt gibt es sicher wichtigere und notwendigere Investitionsprojekte.
Aus all diesen Gründen bitte ich Sie, verehrte Kolleginnen und Kollegen, dem Aufhebungsantrag zuzustimmen.
Wegen der unterschiedlichen Wertigkeit der beiden Beschlusspunkte beantragen wir getrennte Abstimmung über die beiden Punkte und beantragen zugleich für den Punkt 2 „Umgestaltung der Uferbereiche der Lauter“ namentliche Abstimmung.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
RT/ 31.03.2022
Hinweis: Es gilt die wörtliche Rede
Anmerkungen:
- relevanten Norm DIN 18034: Spielplätze – Vorgaben zu Einfriedung, Spielsand und Wasser
Wasser und Wassertiefe
- Befindet sich Wasser in größeren Mengen auf einem Spielplatz, formuliert die DIN 18034 Vorgaben, um Kinder und andere Personen zu schützen, die den Spielplatz nutzen. Dazu zählen besonders folgende Punkte:
- Wassertiefe Maximal 40 cm Wassertiefe auf Spielplätzen.
- Sind Flöße oder Boote bereitgestellt: maximal 60 cm. Diese Sonderregelung gilt nur für stehendes Gewässer.
- Kita: maximal 20 cm.
- Schule: maximal 40 cm. Die Forderungen der DIN 18034 zur Wassertiefe betreffen den bespielbaren Bereich des Spielplatzes.
- Deshalb sind Wasserspielbereiche auch an Gewässern möglich, die eine höhere Wassertiefe außerhalb der Spielangebote haben. Allerdings darf die Wassertiefe bei dem Übergang eines Spielbereichs in einen anderen Teil des Gewässers nur langsam zunehmen. Auch bei flach geneigten Uferböschungen darf sich die Wassertiefe nur langsam vergrößern. Wechselnde Wasserstände, Strömungen, Fließgeschwindigkeiten und Hochwasser bei der Nutzung des Spielplatzes sind zu berücksichtigen. →
- Die DIN 18034 empfiehlt Verantwortlichen, bereits bei der Planung des Spielplatzes entsprechende Vorkehrungen einzubauen, z. B. Absperreinrichtungen, um die Gewässer bei Hochwasser vom restlichen Gelände abzutrennen.
- offene Wasserflächen Für Kinder bis 3 Jahre: Offene Wasserflächen nur dann zulassen, wenn die Kinder rund um die Uhr bewacht werden können.
Arbeitshilfe des Bayrischen Landesamt für Umwelt
Bei der Verbesserung des Zugangs an Gewässern ist auf folgendes zu achten:[19] • keine senkrecht abfallenden Ufer • Zugänge möglichst flach anlegen und ins seichte Gewässer führen.)