Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin,
werte Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Gäste
Dem vorliegenden Antrag zur Herausnahme von städtischen Waldbeständen aus der Bewirtschaftung kann die FWG nicht vollumfänglich zustimmen.
Die Bedenken der Antragsteller hinsichtlich Nutzen oder Schaden einer Stilllegung, sowie die Holzverknappung werden zwar angesprochen, dennoch schließt man weitere Stilllegungen nicht aus.
Die FWG hat sich mit einem ehemaligen Forstamtleiter und dem Revierförster des Stadtwaldes Heppenheim ausgetauscht, und auch eine Ausarbeitung von Professor Roland Irslinger der Entscheidung zugrunde gelegt.
(Im Heppenheimer Stadtwald werden lt. Aussage des Revierförsters keine Flächen aus der Waldbewirtschaftung herausgenommen!)
Unabhängig der CO2-Bilanz bzgl. der Freisetzung durch sich zersetzendes Holz und nachwachsende Bäume müssen wir hier generationenübergreifend denken.
Die Klimaveränderung setzt unserem Wald heute schon zu. Es wäre sträflich, Waldflächen von der Bewirtschaftung auszuschließen, wenn wir die Auswirkungen erst in mehreren Jahrzehnten beurteilen können.
Klimaresistente Neuanpflanzungen sollten daher oberstes Gebot sein.
Schwer zugängliche Flächen, oder die Bewirtschaftung unter erschwerten Bedingungen, sollten kein Hinderungsgrund sein. Ggf. muss man sich hier anderer Hilfsmittel bedienen.
Die Bedeutung von Holz als Baustoff macht sich gegenwärtig in der Verknappung und den steigenden Preisen bemerkbar. Verwertbares Holz durch absterbende Bäume oder Windwurf sollte daher nicht dauerhaft der Zersetzung und damit der CO2-Freisetzung preisgegeben werden.
Auch das Nachwachsen von Bäumen im naturbelassenen Wald ist kritisch zu sehen. Nach dem Motto „der Apfel fällt nicht weit vom Stamm“ werden, wenn überhaupt, nur gleichartige Bäume nachwachsen.
Mit der Anpflanzung klimaresistenterer Baumsorten könnten wir der Natur unter die Arme greifen.
Auch für Bensheim selbst ist ein intakter Wald von Bedeutung. Abendliche Fallwinde aus dem Odenwald machen die sommerliche Hitze erträglicher.
Mit einem Anteil von 5% der nicht mehr bewirtschafteten Waldflächen sieht die FWG einen ausreichenden Anteil erreicht, auch hinsichtlich der schützenswerten Flora und Fauna.
Die FWG wird diesen Antrag ohne Festlegung einer Flächen-Begrenzung auf maximal 5% nicht mittragen, sondern sich enthalten.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Alois Hillenbrand
FWG
(es gilt die wörtliche Rede)