Redebeitrag Stubenwald III

Freie Wählergemeinschaft Bensheim

Sehr geehrte Frau Deppert, werte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste,

Die FWG wundert sich, dass in der letzten Stadtverordnetenversammlung der Legislaturperiode ein solch wichtiges Thema auf die Tagesordnung gesetzt wird. Warum ist das nicht schon früher geschehen?

Befürchtet die KOA nach der Kommunalwahl ihre Mehrheit zu verlieren und macht deshalb Druck?

Der Masterplan von Schweiger und Scholz datiert vom 19. März 2024. Sie hören richtig, das sind jetzt knapp 2 Jahre her. Es darf also die Frage erlaubt sein, wer hatte Schweiger und Scholz beauftragt, was hat wer in diesen zwei Jahren mit welchem Ergebnis erreicht?

Ein Ergebnis dürfte die Stellungnahme der Stadt zum Vorentwurf Regionalplan Südhessen 2025 sein. Danach befinden sich 14,4 ha im Besitz der MEGB. Insgesamt sollen 1.440 Arbeitsplätze geschaffen werden. Weiter ist aufgeführt, dass das tägliche Verkehrsaufkommen bei Ø 4.180 PKW und 360 LKW liegt. Der Anschluss an die B47 muss ertüchtigt werden.

Die wegfallenden Ausgleichsflächen wie z.B. die Streuobstwiese müssen an anderer Stelle gleichwertig geschaffen werden. Die Gelder für die bereits erfolgten Ausgleichsmaßnahmen sind damit z.T. in den Sand gesetzt.

Der Ortsbeirat West als Hauptbetroffener dieses Gewerbegebietes hat sowohl den Grundsatzbeschluss, die Verwaltungsvereinbarung als auch die Beantragung der Zielabweichung beim Regierungspräsidium abgelehnt.

Im Bauausschuss erfolgte die Zustimmung mit der Mehrheit von nur einer Stimme.

Die FWG hat am 28.01. für die heutige Sitzung eine Anfrage gestellt, deren Beantwortung erst unmittelbar vor der heutigen Sitzung verteilt wurde und noch nicht bewertet werden konnte. Für die Stadtverordneten aber insbesondere die Bensheimer Bürgerinnen und Bürger ist es wichtig zu wissen, was die Stadt im Bensheimer Westen bis hin zur Weschnitz auf Lorscher Gemarkung vorhat und was das bedeutet.

Statt der bisher im Regionalplan festgeschriebenen Vorrangebiete:

  • regionaler Grünzug
  • Landwirtschaft
  • besondere Klimafunktion
  • Grundwasserschutz

werden diese durch die Stadt ersetzt mit

Vorranggebiet für Industrie, Gewerbe und Planung

Als gewählte Vertreter aller Bensheimer Bürgerinnen und Bürger dürfen wir nicht nur die Interessen möglicher Investoren, Gewerbetreibender und die Gewerbesteuer im Blick haben, sondern auch die klimatischen Folgen für zukünftige Generationen.

Müssen wir uns in diesem Zusammenhang nicht auch die Frage stellen, wo der Flächenverbrauch endet, oder ob wir mit diesem interkommunalen Gewerbegebiet die Blaupause für eine Bebauung z.B. von Bensheim Süd in Richtung Heppenheim liefern?

Gewerbesteuereinahmen sind zwar auch von der Zahl der Gewerbebetriebe und ansässigen Unternehmen abhängig, mehr aber noch von internationalen Verflechtungen, Rezessionen und der Zollpolitik der USA.

Selbst wenn heute mit Koalitionsmehrheit der Vorlage zugestimmt wird, besteht für jede Vertragspartei nach der Verwaltungsvereinbarung § 3 „Geltungsdauer und Kündigung“ Absatz 2 die Möglichkeit, aus wichtigem Grund, z.B. Beschluss der Stadtverordnetenversammlung, einen Bebauungsplan abzulehnen oder ein bereits begonnenes Planfeststellungsverfahren zu beenden.

Insofern bleibt das Heft des Handelns bei den zukünftigen Mitgliedern des Stadtparlaments. Wie dieses sich nach der Kommunalwahl zusammensetzt, entscheiden die Bürgerinnen und Bürger am 15. März.

Sie können dem Eingriff in die noch vorhandenen Naturflächen im Gebiet der alten Neckarschlingen Einhalt gebieten.

Mit Spannung darf die Antwort des Regierungspräsidiums Darmstadt zum Antrag der Zielabweichung erwartet werden.

Bis dahin gilt: man soll das Fell des Bären nicht verteilen, bevor er erlegt ist.

Dem Grundsatzbeschluss, der Verwaltungsvereinbarung sowie der Beantragung einer Zielabweichung stimmt die FWG nicht zu.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit

FWG Alois Hillenbrand, 20.02.2026
(es gilt die wörtliche Rede)