Die Beratung über den Jahresetat 2021 erst in der Mitte des Haushaltsjahres vorzunehmen schränkt den Gestaltungs- und Entscheidungsspielraum zur Haushaltskonsolidierung massiv ein. Dem Etat ist daher vom Haupt- und Finanzausschuss nicht zugestimmt worden.
Um der Verwaltung aber die erforderliche Legitimation für die dringend notwendigen Ausgaben zu geben, sieht sich die FWG allerdings gezwungen, dem Haushalt prinzipiell zustimmen zu müssen, obwohl dadurch eine weitere Verschuldung der Stadt nicht verhindert werden kann.
Die FWG kritisiert seit geraumer Zeit die geplanten Verkäufe von städtischen Grundstücken insbesondere an Investoren. Dies spült zwar einmalig dringend benötigtes Geld in die Stadtkasse, reduziert aber das Realvermögen der Stadt dauerhaft und begünstigt darüber hinaus die Spekulation mit Boden-, Haus- und Mietpreisen.
Deshalb fordert die FWG die Vergabe von Grund und Boden in Erbpacht zu präferieren und den Ausverkauf städtischen Eigentums endlich zu beenden.