Stellungnahme des Stadtverordneten Rolf Tiemann zu Aussagen der CDU in der Pressemitteilung „Marktplatz-Debatte nicht von vorn beginnen“ (BA vom 17.04.2020)

Freie Wählergemeinschaft Bensheim

In der Reaktion der CDU-Fraktion auf eine Pressemitteilung des Grünen-Bürgermeisterkandidaten Manfred Kern im BA vom11.04.2020 habe ich die zweifelhafte Ehre, zweimal direkt genannt zu werden.

Eigentlich ist es mir zu banal, auf die irreführenden Verdrehungen und Halbwahrheiten zu Anfragen und Stellungnahmen der FWG einzugehen, die auch durch Wiederholungen keinen größeren Wahrheitsgehalt bekommen.
Da es aber bei der Neugestaltung des Marktplatzes um ein für Bensheim zentrales und Millionen Euro teures Projekt geht, ist eine Klarstellung erforderlich.

Die CDU behauptet:
„Der Magistrat habe die Fragen der FWG bezüglich potenzieller Entschädigungen des Cafe Extrablattes beantwortet“.
Richtig ist: Der Magistrat hat aufgelistet welche Schadenspositionen zu berücksichtigen wären.
Nicht beantwortet wurde jedoch die wichtigere Frage nach der möglichen Schadenshöhe, die laut Stadtrat Oyan „bekannt und verkraftbar“ sei. Was immer man unter „verkraftbar“ verstehen mag.

Richtig ist weiterhin, dass ich in einem offenen Brief den Geschäftsführer der MEGB um Auskunft zu den Fragen gebeten habe.

Falsch ist, dass der Geschäftsführer eine Beantwortung im Beirat der MEGB angeboten habe.
Vom Geschäftsführer kam überhaupt keine Reaktion. Stattdessen gab es auf mein Drängen ein Telefonat mit dem Aufsichtsratsvorsitzenden der MEGB, Stadtrat Adil Oyan. Im Anschluss daran erfolgte eine Einladung zur Beiratssitzung durch den Vorsitzenden des Beirates, Tobias Heinz.

Ebenfalls richtig ist, dass ich die Teilnahme an der Beiratssitzung abgelehnt habe.

Falsch ist jedoch der vermittelte Eindruck, ich hätte dort konkrete Antworten auf meine Fragen bekommen.
In meiner Stellungnahme im BA vom 09.04.2020 sowie im BA vom 06.04. 2020 ist der Sachverhalt ausführlich erläutert.

Die bestehende Regel „zu rein internen Vorgängen der MEGB bestehe kein Auskunftsrecht“ ist auf Schadensersatzforderungen, die Einfluss auf den städtischen Haushalt haben könnten, nicht anwendbar. Dies geht in Analogie aus dem Gießener Urteil hervor
und wurde uns auch für den konkreten Fall bestätigt.

Daher hat die FWG am 15.03.2020 eine erneute Anfrage an den Magistrat gestellt, deren Beantwortung bisher nicht erfolgt ist.

Aufklärungsbedarf besteht also nach wie vor, wobei am Aufklärungswillen gezweifelt werden darf. Umso erfreulicher ist es, dass die ehemaligen Koalitionäre GLB und BfB nach dem Motto „besser spät als nie“ jetzt auch öffentlich Auskunft und Transparenz
einfordern. Die GLB hat dazu am 16.04.2020 eine Anfrage zur nächsten Stadtverordnetenversammlung gestellt, die wesentliche Teile der FWG Anfragen beinhaltend wiederholt.

Mir ist es unerklärlich, dass eine erhebliche Anzahl der Stadtverordneten so wenig Interesse an der Offenlegung von gewissermaßen „en famille“ ausgehandelten Vertragsklauseln hat, deren Konsequenzen für die Stadt von großer Bedeutung sind.

Nach meinem Verständnis ist dadurch eine sachgerechte Ausübung unserer Kontrollfunktion nicht gegeben.